Wir haben bei uns im Betrieb einen grossen Raum. Können wir unseren Firmenanlass nicht einfach dort durchführen?
Meistens ja. Aber ein Raum, in dem montags gearbeitet wird, ist nicht automatisch ein Raum, in dem am Freitag 80 Personen feiern.
Der Vorteil liegt auf der Hand. Keine Miete, keine Anreise, und dein Team kennt den Ort. Für einen internen Anlass mit kleiner Gruppe ist der eigene Raum oft die einfachste Lösung, und wir raten dir dann nicht zu etwas anderem.
Zuerst die Frage nach den Personen. Die Arbeitshilfe «Brandschutz bei Anlässen» der Brandschutzfachstellen (Version 5, abrufbar über die Gemeinde Menzingen im Kanton Zug) gilt ausdrücklich auch für Räume, die nicht für diese Nutzung ausgelegt sind. Das trifft ein Grossraumbüro, eine Kantine oder eine Werkhalle. Das Papier stammt aus dem Kanton Zug und stützt sich auf die Schweizerischen Brandschutzvorschriften, wie dein Anlass in Zürich beurteilt wird, klärst du bei der Feuerpolizei deiner Gemeinde.
Wie viele Leute passen rein. Liegen keine verbindlichen Angaben vor, rechnet die Arbeitshilfe mit 1.3 Personen pro m² bei Bestuhlung und mit 2 Personen pro m² ohne Bestuhlung. Unsere eigene Rechnung: 80 Personen am Tisch brauchen rund 62 m², ein Stehapéro mit 80 Personen rund 40 m². Die maximale Belegung legst du als Veranstalter verbindlich fest und kontrollierst sie während des Anlasses.
Ausgänge und Fluchtwege. Kein Punkt im Raum darf mehr als 35 m vom nächsten Notausgang entfernt sein. Bis 50 Personen reicht ein Ausgang mit 0.9 m Breite, bis 100 Personen braucht es zwei, bis 200 Personen drei Ausgänge oder zwei, von denen einer 1.2 m breit ist. Fluchtwege müssen jederzeit in voller Breite frei bleiben, also keine Stehtische im Korridor und keine Garderobe vor der Tür.
Dein Betrieb hat diese Pflicht schon. Die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz verlangt, dass Räume und Betriebsgelände bei Gefahr jederzeit und sicher verlassen werden können. Prüf deshalb zuerst, ob im Alltag etwas im Weg steht, das am Anlass nicht mehr wegfällt.
Dekoration, Heizen, Kochen. Dekorationen dürfen nur aus schwer entflammbarem Material sein, Ballone nur mit Luft, Helium oder Ballongas gefüllt. In Räumen mit grosser Belegung sind offenes Feuer (auch Fackeln und Gasfeuer) und Feuerwerk nicht erlaubt. Ob Kerzen auf den Tischen dazugehören, fragst du am besten vorher nach, wir haben das nicht geprüft.
Wer ist verantwortlich. Der Veranstalter, also deine Firma. Er bestimmt einen Sicherheitsverantwortlichen, der die Belegung kontrolliert und die zulässige Besucherzahl einhält. Wird ein Raum regelmässig für Anlässe genutzt, braucht es laut Arbeitshilfe eine Brandschutzbewilligung oder Rahmenbewilligung der zuständigen Behörde.
Was wir hier nicht geprüft haben. Alkoholausschank, Musik, Lärm gegenüber den Nachbarn und die Haftpflichtversicherung stehen nicht in der Arbeitshilfe. Frag dafür bei der Gemeinde und bei deiner Versicherung nach, bevor du einlädst.
Die Stimmung. Das ist unsere Einschätzung, keine Studie: Ein Anlass im eigenen Betrieb fühlt sich schnell nach Arbeit an. Die Leute kennen den Raum aus dem Alltag, und der Montag wartet schon. Mit Licht, Tischen und Essen von aussen lässt sich viel ausgleichen, aber nicht alles.
Wann sich eine externe Location lohnt. Wenn der Raum die Quadratmeter nicht hergibt, Ausgänge fehlen, es keine Küche gibt oder Kund:innen von aussen kommen. Eine Location, die regelmässig Anlässe durchführt, kennt die Zahlen für ihren Raum. Frag trotzdem nach der maximalen Personenzahl.
Bei Dreilokale schreibst du Datum, Personenzahl und Format in eine Anfrage. Passende Zürcher Locations melden sich innert 24 Stunden mit einer Offerte, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen.
Darf ich einen Firmenanlass in den eigenen Firmenräumen durchführen? Meistens ja, aber ein Arbeitsraum ist nicht automatisch ein Veranstaltungsraum. Die Brandschutz-Arbeitshilfe gilt ausdrücklich auch für Räume, die nicht für diese Nutzung ausgelegt sind. Kläre den Anlass bei der Feuerpolizei deiner Gemeinde.
Wie viele Personen passen in meinen Firmenraum? Ohne verbindliche Angaben rechnet die Arbeitshilfe mit 1.3 Personen pro m² bei Bestuhlung und 2 Personen pro m² ohne. Nach unserer eigenen Rechnung brauchen 80 Personen am Tisch rund 62 m², im Stehen rund 40 m².
Wie viele Ausgänge braucht ein Firmenanlass? Bis 50 Personen einen Ausgang mit 0.9 m Breite, bis 100 Personen zwei, bis 200 Personen drei. Kein Punkt im Raum darf mehr als 35 m vom nächsten Notausgang entfernt sein.
Wer ist bei einem Firmenanlass für die Sicherheit verantwortlich? Der Veranstalter, also deine Firma. Er bestimmt einen Sicherheitsverantwortlichen, der die Belegung kontrolliert und die zulässige Besucherzahl einhält.
Kostenlos anfragen → www.dreilokale.ch
